Klasse A - großes Motorrad (offene Klasse)
Fahrerlaubnisklasse:
Große Motorräder über 35 kW / 47 PS (bei weniger PS reicht auch die Klasse A2)
Achtung: Die große Klasse A kann nur erlangen, wer mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besitzt ODER mind. 24 Jahre alt ist.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Ausbildungsvariante - A Motorrad (offene Klasse)
Mindestalter: 24 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Theorieunterrichte aus vorherigen Ausbildungen sind 2 Jahre gültig (Ausbildungsbescheinigung erforderlich). Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 70
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!
Fahrerlaubnisklasse:
Große Motorräder über 35 kW / 47 PS (bei weniger PS reicht auch die Klasse A2)
Achtung: Die große Klasse A kann nur erlangen, wer mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besitzt ODER mind. 24 Jahre alt ist.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Ausbildungsvariante - AS (Aufstieg bei Vorbesitz der Kl. A2 > 2 Jahre)
Mindestalter: 20 Jahre
Hinweis: nur bei Vorbesitz der Kl. A2 von 2 Jahren!
Erforderlicher Vorbesitz: 2 Jahre die Klasse A2
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Theorieausbildung erforderlich.
Theorie-Prüfung:
-
Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich.
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!
Klasse A2 - kleines Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)
Fahrerlaubnisklasse:
Motorräder bis max. 35 kW / 47 PS
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Ausbildungsvariante - A2 Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 60
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 70
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!
Fahrerlaubnisklasse:
Motorräder bis max. 35 kW / 47 PS
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Ausbildungsvariante - A2S (Aufstieg bei Vorbesitz der Kl. A1 > 2 Jahre)
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: A1
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
-
Hinweis: keine Theorieausbildung erforderlich.
Theorie-Prüfung:
-
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!
Klasse A1 - großes Moped (max. 125 Kubik / max. 11 kW / 15 PS)
Fahrerlaubnisklasse:
Gefahren werden dürfen: Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, max. 0,1kW/kg.
Wer die Klasse A1 mind. 2 Jahre besitzt kann die Klasse A2 (Motorräder bis 47 PS) ohne Theorieprüfung und ohne Sonderfahrten machen (dieses gilt nicht für B196!).
Hinweise zur Klasse B196:
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1 (wie oben beschrieben). In dieser Variante wird jedoch lediglich die Klasse B196 und nicht die Klasse A1 erteilt! Die Aufstiegsregelung für die Klasse A2 gilt bei B196 nicht.
Ausbildungsvariante - A1 Moped 125er
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: AM
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 70
Hinweis: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße. Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!
Fahrerlaubnisklasse:
Gefahren werden dürfen: Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, max. 0,1kW/kg.
Wer die Klasse A1 mind. 2 Jahre besitzt kann die Klasse A2 (Motorräder bis 47 PS) ohne Theorieprüfung und ohne Sonderfahrten machen (dieses gilt nicht für B196!).
Hinweise zur Klasse B196:
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1 (wie oben beschrieben). In dieser Variante wird jedoch lediglich die Klasse B196 und nicht die Klasse A1 erteilt! Die Aufstiegsregelung für die Klasse A2 gilt bei B196 nicht.
Ausbildungsvariante - B196 Krafträder der Kl. A1 ohne Prüfungen (5 Jahre Vorbesitz der Klasse B, min. 25 Jahre alt)
Mindestalter: 25 Jahre
Hinweis: die Klasse B muss mind. 5 Jahre vorhanden sein
Erforderlicher Vorbesitz: 5 Jahre die Klasse B u. mind. 25 Jahre alt
Eingeschlossene Klassen: keine
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
Zusatzstoff: 4
Hinweis: 4 x 90 Minuten theoretischen Bikerunterricht. Der Unterricht findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
-
Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich!
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Für die Führerscheinklasse ist eine spezielle praktische Fahrerschulung von mind. 10 Fahrstunden (5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten) erforderlich. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung:
-
Hinweis: Keine Praxisprüfung erforderlich!
Klasse AM - Roller / kleines Moped (max. 50 Kubik / max. 45 km/h bbH)
Fahrerlaubnisklasse:
AM - 50er Moped/Roller (Kleinkrafträder max. 45km/h, max. 50ccm)
Ausbildungsvariante - AM Roller 50ccm / 45
Mindestalter: 15 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: keine
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 55
Hinweis: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften. Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!
Klasse Mofa oder Mofa-Roller (auf 25km/h gedrosselt)
Fahrerlaubnisklasse:
Mofa oder Mofaroller - max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre Mofa ist keine Führerscheinklasse im amtlichen Sinne, da lediglich eine Prüfbescheinigung ausgestellt wird.
• Theorieprüfung erforderlich
• keine Praxisprüfung erforderlich
• Einweisung und Übungsfahrt mit Fahrlehrer vorgeschrieben (90 Min.)
• mind. 6x am Theorieunterricht teilnehmen
• Passfoto ist 1-2 Wochen vor der Prüfung in der Fahrschule oder beim TÜV einzureichen
• Personalausweis ist zur Theorieprüfung mitzubringen!
Ausbildungsvariante - Mofa - 25
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Benötigte Dokumente:
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 7
Hinweis:
• 1 Passfoto ist 1-2 Wochen vor der Prüfung in der Fahrschule oder beim TÜV einzureichen
• Der Personalausweis ist zur Theorieprüfung mitzubringen!
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis:
• Übungsfahrt mit dem Fahrlehrer vorgeschrieben
Praxis-Prüfung:
-
Hinweis:
• keine praktische Prüfung
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Eine sehr offene und humorvolle Art
"Ich glaube einen besseren Fahrlehrer als Roman kann man sich gar nicht wünschen, denn ab der ersten Fahrstunde hat er mir gezeigt, dass ich vor dem Autofahren keine Angst haben muss. Außerdem ist er sehr offen, humorvoll und total locker drauf, sodass man viel Spaß mit ihm hat und keine Angst vor Fehlern haben muss. Auf jede Fahrstunde mit Roman habe ich mich gefreut und ich habe mich mit ihm gut vorbereitet gefühlt für die Prüfung, die ich letztendlich auch bestanden habe. Er erfüllt alle Erwartungen, die man sich von einem Fahrlehrer nur wünschen kann."
21.02.2020
Fahrlehrer: Roman Becker